Zum Inhalt springen
Design anpassen
Anpassen
Schriftgröße
Serif / Sans
Sans / Sans
Rundung
Abstand
Container-Breite
Seitenabstand
Sektionsabstand
Innenabstand
Schatten
Rahmen

Datenschutz

Das neue Datenschutzgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Das revDSG ist seit September 2023 in Kraft. Hier ist eine praktische Checkliste, und was viele Schweizer Unternehmen noch nicht umgesetzt haben.

Dr. Anna Berger Dr. Anna Berger 15. März 2026 1 Min. Lesezeit
Das neue Datenschutzgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Über zwei Jahre später haben viele Schweizer Unternehmen: insbesondere KMU: noch Lücken in der Umsetzung.

Was sich geändert hat

Das revDSG gleicht das Schweizer Datenschutzrecht stärker an die EU-DSGVO an. Die wichtigsten Änderungen:

  • Geltungsbereich: Nur noch natürliche Personen sind geschützt (juristische Personen ausgenommen).
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Erforderlich bei Bearbeitungen mit hohem Risiko.
  • Meldepflicht bei Datenpannen: Verletzungen mit hohem Risiko müssen dem EDÖB schnellstmöglich gemeldet werden.
  • Profiling: Hochrisiko-Profiling erfordert ausdrückliche Einwilligung.
  • Strafbestimmungen: Vorsätzliche Verstösse können mit Bussen bis CHF 250’000 geahndet werden: gegen natürliche Personen, nicht das Unternehmen.

Die praktische Checkliste

  1. Datenschutzerklärung aktualisiert nach revDSG-Anforderungen
  2. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (obligatorisch ab 250 Mitarbeitende, empfohlen für alle)
  3. Reaktionsplan bei Datenpannen mit klaren internen Eskalationswegen
  4. Auftragsbearbeitungsverträge mit allen Dienstleistern
  5. Massnahmen für grenzüberschreitende Übermittlungen
  6. Cookie- und Tracking-Einwilligung nach aktueller EDÖB-Praxis

Unsere Empfehlung

Starten Sie mit einer Lückenanalyse. Wir bieten einen strukturierten Halbtages-Workshop, der KMU von null zur praktischen Compliance-Roadmap bringt.

Dr. Anna Berger

Geschrieben von

Dr. Anna Berger

Managing Partner

Dr. Anna Berger ist spezialisiert auf Unternehmens- und Arbeitsrecht. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Schweizer KMU bringt sie einen pragmatischen Ansatz für komplexe Rechtsfragen.

Berger & Roth

Klare Verhältnisse. In jedem Fall.

Boutique-Kanzlei in Zürich für Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht, direkt, diskret und ergebnisorientiert.

Eine Frage zu Ihrem Fall?

Vereinbaren Sie eine Erstberatung, vertraulich, unverbindlich und direkt mit der Anwältin oder dem Anwalt, die Ihren Fall betreuen.