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Arbeitsrecht

Konkurrenzverbote nach Kündigung: Wie weit dürfen sie gehen?

Schweizer Gerichte prüfen nachvertragliche Konkurrenzverbote zunehmend strenger. Wir analysieren die aktuelle Rechtsprechung und was sie für Arbeitgeber bedeutet.

Dr. Anna Berger Dr. Anna Berger 20. Februar 2026 1 Min. Lesezeit
Konkurrenzverbote nach Kündigung: Wie weit dürfen sie gehen?

Nachvertragliche Konkurrenzverbote sind ein fester Bestandteil Schweizer Arbeitsverträge: insbesondere bei Kaderpositionen, im Vertrieb und bei Personen mit Zugang zu Kundenbeziehungen oder Geschäftsgeheimnissen. Die jüngste Rechtsprechung zeigt jedoch eine strengere Prüfung.

Der rechtliche Rahmen

Gemäss Art. 340–340c OR ist ein Konkurrenzverbot nur gültig, wenn:

  • Der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder Geschäftsgeheimnisse hat
  • Die Verwendung solcher Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte
  • Die Klausel zeitlich, örtlich und sachlich begrenzt ist
  • Die Beschränkung nicht übermässig ist

Die maximale Dauer beträgt grundsätzlich drei Jahre, wobei Gerichte Klauseln über 12–18 Monate selten ohne zwingende Begründung aufrechterhalten.

Aktuelle Tendenzen

Geografischer Geltungsbereich

Ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts (2025) hob ein schweizweites Verbot für einen regionalen Verkaufsleiter auf.

Entschädigung

Obwohl das Schweizer Recht keine obligatorische Karenzentschädigung kennt, berücksichtigen Gerichte das Fehlen einer Entschädigung zunehmend als Faktor gegen die Durchsetzbarkeit.

Empfehlungen für Arbeitgeber

  1. Konkret formulieren: Das geschützte Interesse klar definieren
  2. Dem Profil anpassen: Die Klausel eines CEO kann breiter sein als die eines Junior-Beraters
  3. Entschädigung anbieten: Freiwillige Karenzentschädigung stärkt die Durchsetzbarkeit
  4. Regelmässig überprüfen: Eine bei der Einstellung angemessene Klausel kann Jahre später unverhältnismässig sein
Dr. Anna Berger

Geschrieben von

Dr. Anna Berger

Managing Partner

Dr. Anna Berger ist spezialisiert auf Unternehmens- und Arbeitsrecht. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Schweizer KMU bringt sie einen pragmatischen Ansatz für komplexe Rechtsfragen.

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